Für einen neuen Personalausweis benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Foto muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es beim Bürgeramt akzeptiert wird. Wichtig sind vor allem ein gut erkennbares Gesicht, ein neutraler Gesichtsausdruck und eine frontale Aufnahme.
Seit dem 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für Personalausweise im Inland grundsätzlich digital verwendet. Das Foto wird entweder direkt in der Behörde erstellt oder von einem zertifizierten Fotodienstleister sicher an das Bürgeramt übermittelt. Wenn Sie Ihren Ausweis neu beantragen möchten, finden Sie alle weiteren Schritte im Ratgeber Personalausweis beantragen.
Das Foto für den Personalausweis muss biometrisch sein. Sie schauen gerade in die Kamera, halten den Mund geschlossen und zeigen einen neutralen Gesichtsausdruck. Im Inland werden neue Lichtbilder seit Mai 2025 grundsätzlich digital erstellt oder digital an die Behörde übermittelt.
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Ein Personalausweis-Foto muss aktuell, biometrisch und eindeutig erkennbar sein. Das Gesicht muss frontal aufgenommen werden. Schatten, starke Bearbeitung, verdeckte Augen oder ein ungeeigneter Hintergrund können dazu führen, dass das Foto abgelehnt wird.
| Anforderung | Regel |
|---|---|
| Fotoart | Biometrisches Lichtbild |
| Format | 35 × 45 mm |
| Aufnahme | Frontalaufnahme mit gerader Kopfhaltung |
| Gesichtsausdruck | Neutral, Mund geschlossen |
| Blickrichtung | Direkt in die Kamera |
| Hintergrund | Einfarbig, hell und ohne Schatten |
| Brille | Erlaubt, wenn die Augen klar sichtbar sind |
| Kopfbedeckung | Nur in zulässigen Ausnahmefällen |
| Abgabeform | Digital über Behörde oder zertifizierten Fotodienstleister |
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Gesicht frontal und vollständig erkennbar
- gerade Kopfhaltung
- neutraler Gesichtsausdruck
- geschlossener Mund
- Augen offen und klar sichtbar
- gleichmäßige Ausleuchtung
- einfarbiger Hintergrund ohne Schatten
- keine Filter, Beauty-Effekte oder starke Retuschen
Prüfen Sie vor Ihrem Termin, ob Ihr Bürgeramt ein digitales Foto direkt vor Ort anbietet. Falls nicht, lassen Sie das Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen.
Welche Anforderungen gelten für das Personalausweis-Foto?
Das Foto für den Personalausweis muss biometrisch geeignet sein. Das bedeutet: Ihr Gesicht muss so aufgenommen werden, dass es eindeutig erkannt werden kann.
Wichtig sind eine gerade Kopfhaltung, ein neutraler Gesichtsausdruck und eine gute Ausleuchtung. Das Gesicht darf nicht durch Haare, Schatten, Brillenränder oder Kopfbedeckungen verdeckt sein.
Wenn Sie den Personalausweis wegen Ablauf neu benötigen, kann auch der Ratgeber Personalausweis verlängern hilfreich sein. Dort erfahren Sie, wann Sie rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen sollten.
Welche Größe muss das Personalausweis-Foto haben?
Das klassische Format für ein biometrisches Lichtbild beträgt 35 × 45 Millimeter. Auch wenn das Foto inzwischen digital übermittelt wird, gelten weiterhin feste Vorgaben für Bildausschnitt, Gesichtshöhe und Qualität.
Das Gesicht muss mittig im Bild erscheinen. Es sollte von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende gut sichtbar sein. Beide Gesichtshälften müssen klar erkennbar sein.
| Merkmal | Vorgabe |
|---|---|
| Breite | 35 mm |
| Höhe | 45 mm |
| Gesicht | Frontal, mittig und gut erkennbar |
| Bildqualität | Scharf, kontrastreich und farbecht |
| Hintergrund | Hell, ruhig und einfarbig |
Muss das Personalausweis-Foto digital sein?
Ja. Seit dem 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Personalausweise im Inland digital vorliegen. Ein ausgedrucktes Passbild kann für neue Anträge in der Regel nicht mehr einfach beim Bürgeramt abgegeben werden.
Das digitale Foto kann direkt im Bürgeramt erstellt werden. Alternativ kann ein zertifizierter Fotodienstleister das Lichtbild aufnehmen und sicher an die Behörde übermitteln.
Nicht jedes Bürgeramt bietet dieselbe Lösung an. Manche Behörden haben eigene Aufnahmesysteme vor Ort. Andere arbeiten vor allem mit digital übermittelten Bildern von Fotodienstleistern.
Kann ich das Foto beim Fotografen machen lassen?
Ja, das ist weiterhin möglich. Wichtig ist aber, dass der Fotograf oder Fotodienstleister am digitalen Übermittlungsverfahren teilnimmt.
Ein normales ausgedrucktes Foto vom Fotografen reicht für neue Personalausweis-Anträge im Inland meistens nicht mehr aus. Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach einem digitalen Lichtbild für Ausweisdokumente.
Kann ich das Foto direkt beim Bürgeramt machen?
In vielen Bürgerämtern können Lichtbilder direkt vor Ort erstellt werden. Das ist praktisch, weil das Foto dann direkt im richtigen Verfahren für den Ausweisantrag verwendet wird.
Ob Ihr Bürgeramt diese Möglichkeit anbietet, hängt vom Standort ab. Prüfen Sie deshalb vor dem Termin die Hinweise Ihrer Stadt oder Gemeinde. Wenn Sie noch keinen Termin haben, hilft Ihnen auch der Ratgeber Termin beim Bürgeramt.
Darf man auf dem Personalausweis-Foto lächeln?
Für ein biometrisches Personalausweis-Foto sollten Sie einen neutralen Gesichtsausdruck zeigen. Der Mund muss geschlossen sein. Die Augen sollten offen und klar sichtbar sein.
Ein breites Lächeln, sichtbare Zähne, Grimassen oder ein offener Mund können dazu führen, dass das Foto nicht akzeptiert wird.
Darf man auf dem Personalausweis-Foto eine Brille tragen?
Eine Brille ist grundsätzlich möglich. Die Augen müssen aber klar und vollständig sichtbar bleiben.
Die Brille darf keine starken Spiegelungen verursachen. Getönte Gläser, Sonnenbrillen oder Brillenrahmen, die die Augen verdecken, sind ungeeignet.
Darf man eine Kopfbedeckung tragen?
Kopfbedeckungen sind auf dem Personalausweis-Foto grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen können zum Beispiel aus religiösen Gründen möglich sein.
Auch bei einer zulässigen Kopfbedeckung muss das Gesicht vollständig erkennbar bleiben. Das Gesicht darf nicht verdeckt werden. Außerdem dürfen keine Schatten im Gesicht entstehen.
Welche Kleidung ist für das Foto sinnvoll?
Für das Personalausweis-Foto gibt es keine besondere Kleidungspflicht. Sinnvoll ist Kleidung, die sich vom Hintergrund abhebt und das Gesicht nicht verdeckt.
Vermeiden Sie sehr helle Kleidung vor hellem Hintergrund. Auch große Kapuzen, auffällige Accessoires oder Schals direkt am Gesicht können ungünstig sein.
Welche Anforderungen gelten für Kinder und Babys?
Auch Kinder benötigen für den Personalausweis ein geeignetes Lichtbild. Bei Kindern und Babys sind kleinere Abweichungen möglich, weil eine vollständig biometrische Aufnahme schwieriger ist.
Trotzdem muss das Kind gut erkennbar sein. Es sollte möglichst frontal aufgenommen werden. Eine zweite Person, Spielzeug oder andere Gegenstände sollten nicht im Bild erscheinen.
Wenn Sie einen Ausweis für ein Kind beantragen möchten, lesen Sie auch den Beitrag Personalausweis für Kinder. Dort geht es um Unterlagen, Zustimmung der Eltern und Besonderheiten bei Minderjährigen.
Wichtig bei Kinderfotos
- Das Kind sollte möglichst frontal in die Kamera schauen.
- Das Gesicht muss gut erkennbar sein.
- Keine zweite Person darf im Bild zu sehen sein.
- Spielzeug oder Gegenstände sollten nicht sichtbar sein.
- Der Hintergrund sollte ruhig und einfarbig sein.
- Das Foto sollte möglichst aktuell sein.
Welche Fotos werden häufig abgelehnt?
Viele Fotos werden abgelehnt, weil kleine Details nicht passen. Besonders häufig gibt es Probleme mit Schatten, Brillen, Blickrichtung, Gesichtsausdruck oder dem falschen Übermittlungsweg.
- altes Papierfoto mitbringen
- Foto selbst ausdrucken
- lächeln oder Mund offen lassen
- nicht direkt in die Kamera schauen
- Kopf schräg halten
- Augen durch Haare oder Brille verdecken
- Schatten im Gesicht oder Hintergrund
- Filter, Beauty-Effekte oder Retuschen verwenden
- zu dunkles oder unscharfes Foto verwenden
Darf man ein selbst gemachtes Foto verwenden?
Ein selbst gemachtes Handyfoto reicht für den Personalausweis normalerweise nicht aus. Das Foto muss biometrisch geeignet sein und im zugelassenen digitalen Verfahren an die Behörde gelangen.
Auch wenn ein selbst gemachtes Foto gut aussieht, kann es an Format, Ausleuchtung, Hintergrund oder sicherer Übermittlung scheitern.
Wie aktuell muss das Personalausweis-Foto sein?
Das Foto muss aktuell sein und Ihr jetziges Aussehen zeigen. Ein älteres Foto kann problematisch sein, wenn Sie sich deutlich verändert haben.
Das gilt zum Beispiel nach größeren Veränderungen bei Frisur, Bart, Gewicht oder Gesichtszügen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie lieber ein neues Lichtbild erstellen.
Was passiert, wenn das Foto nicht akzeptiert wird?
Wenn das Foto nicht den Anforderungen entspricht, kann das Bürgeramt den Antrag nicht weiterbearbeiten. Dann müssen Sie ein neues Lichtbild erstellen lassen.
Das kostet Zeit und kann besonders ärgerlich sein, wenn Sie den Personalausweis dringend benötigen. Falls Sie kurzfristig ein gültiges Dokument brauchen, kann der Beitrag zum vorläufigen Personalausweis zusätzlich wichtig sein.
Häufige Fragen zu den Personalausweis-Foto Anforderungen
Welche Größe muss ein Personalausweis-Foto haben?
Das klassische Format beträgt 35 × 45 Millimeter. Auch digitale Lichtbilder müssen den biometrischen Vorgaben entsprechen.
Darf ich ein Papierfoto beim Bürgeramt abgeben?
Im Inland sind papierbasierte Passbilder seit dem 1. Mai 2025 für neue Ausweisanträge normalerweise nicht mehr zugelassen.
Kann ich das Foto noch beim Fotografen machen lassen?
Ja. Der Fotodienstleister muss das Lichtbild aber digital und sicher an die Behörde übermitteln können.
Darf ich auf dem Foto lächeln?
Der Gesichtsausdruck muss neutral sein. Der Mund sollte geschlossen bleiben. Breites Lächeln oder sichtbare Zähne können zur Ablehnung führen.
Darf ich eine Brille tragen?
Ja, wenn die Augen klar sichtbar sind und keine Spiegelungen oder dunklen Gläser das Gesicht verdecken.
Darf ich eine Kopfbedeckung tragen?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind zum Beispiel aus religiösen Gründen möglich, wenn das Gesicht trotzdem vollständig erkennbar bleibt.
Gelten für Kinder dieselben Anforderungen?
Grundsätzlich ja. Bei Kindern und Babys sind kleinere Abweichungen möglich. Das Gesicht muss trotzdem gut erkennbar sein.
Kann ich ein selbst gemachtes Handyfoto verwenden?
In der Regel nein. Das Foto muss biometrisch geeignet sein und im zugelassenen digitalen Verfahren an die Behörde übermittelt werden.
Weitere Themen zum Personalausweis
- Personalausweis beantragen
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- Personalausweis Kosten
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- Vorläufiger Personalausweis
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Weiterführende Ratgeber
- Termin beim Bürgeramt
- Reisepass beantragen
- Wohnsitz ummelden
Quellen
- Personalausweis Portal des Bundes: Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025
- Bundesministerium des Innern: Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente
- Personalausweis Portal des Bundes: Biometrie, Passbild und Fingerabdrücke
- Bundesdruckerei: Foto-Mustertafel für biometrische Fotos
