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Personalausweis verloren: Das müssen Sie jetzt tun

    Wenn der Personalausweis verloren geht, ist dieser Umstand mit einem großen Schrecken verbunden. Damit sich deswegen keine negativen Folgen einstellen, müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich bei den zuständigen Behörden melden. Falls ein Betrüger das Ausweisdokument findet, können sich ansonsten durch einen Identitätsdiebstahl kostspielige Konsequenzen einstellen.

    Personalausweis verloren: Was ist zu tun?

    Sobald Sie den Verlust des Personalausweises bemerken, ist eine unverzügliche Meldung bei der Polizei obligatorisch und im Anschluss beim Bürgeramt. Grundsätzlich können Sie die Meldung nur persönlich vor Ort durchführen, auf telefonischem Weg geht das nicht. Das Bürgeramt sperrt direkt die Onlineausweisfunktion, falls sie aktiviert war.

    Mit dieser Funktion ist es möglich, sich an bestimmten Automaten oder im Internet auszuweisen. Deswegen ist eine Sperre notwendig, um einen eventuellen Missbrauch zu unterbinden. Außerdem informiert das Bürgeramt gleichzeitig die Polizei über den Ausweisverlust.

    Wenn der Verlust außerhalb der Sprechzeiten oder des eigenen Wohnortes erfolgt, ist eine zeitnahe Meldung bei der Polizei angebracht. In diesem Fall müssen Sie die Onlineausweisfunktion selber sperren.

    Danach müssen Sie auch das zuständige Bürgeramt über den Verlust informieren und dort einen neuen Personalausweis beantragen. Für das Sperren der Onlineausweisfunktion brauchen Sie das entsprechende Kennwort, welches als PIN-Brief von den Behörden verschickt wird.

    Welche Unterlagen werden benötigt, um einen neuen Personalausweis zu beantragen?

    Normalerweise geht das Beantragen eines neuen Personalausweises beim Bürgeramt recht schnell. Jedoch ist dafür in vielen Ortschaften ein Termin erforderlich, den Sie in Vorfeld vereinbaren müssen. Am besten informieren Sie sich vorher beim Behördenfinder über die jeweilige Vorgehensweise.

    Für die Antragstellung benötigen Sie einen gültigen Reisepass, falls er in Ihrem Besitz ist. Alternativ ist auch die Vorlage der Geburtsurkunde möglich. Des Weiteren brauchen Sie ein aktuelles Passfoto, welche die biometrischen Kriterien erfüllt. Außerdem müssen Sie die Verlustanzeige der Polizei vorlegen.

    Kosten und Dauer des neuen Ausweises

    Die Meldung des Ausweisverlustes ist mit keinen Gebühren verbunden. Allerdings kommen auf Sie als den Antragsteller gewisse Kosten zu, welche mit der Ausstellung von neuen Ausweisdokumenten einhergehen. Im Moment hängt die Höhe der Gebühren und die Dauer der Gültigkeit von der jeweiligen Altersgruppe ab.

    Für Personen unter 24 Jahren kostet der Personalausweis 22,80 Euro und ist 6 Jahre gültig. Im Vergleich dazu ist der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren teurer mit 37 Euro, hat dafür aber eine Gültigkeit von 10 Jahren.

    In der Regel beträgt die Wartezeit auf das neue Ausweisdokument zwischen vier bis sechs Wochen. Manchmal geht es schneller, manchmal dauert es länger, da das Ausstellen vom gegenwärtigen Auftragsvolumen abhängt.

    Vorläufiger Personalausweis

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben und aktuell über keinen gültigen Reisepass verfügen, beantragen Sie am besten einen vorläufigen Personalausweis. So können Sie sich im Rahmen einer Kontrolle ausweisen und weiterhin ins europäische Ausland verreisen.

    Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro und ist nur für 3 Monate gültig. Damit können Sie die Wartezeit bis zur Ausstellung des neuen Ausweisdokumentes überbrücken.

    Was passiert, wenn man ohne Ausweis erwischt wird?

    In der Bundesrepublik herrscht eine grundlegende Ausweispflicht, welche für deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr rechtlich bindend ist. Sie können als Alternative zum verlorenen Personalausweis auch einen Reisepass mitführen und sich damit ausweisen.

    Wenn Sie keinen der beiden Ausweise auf Nachfrage vorzeigen können, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Falls es keinen Identitätsnachweis gibt, drohen Strafen mit einer Höhe von bis zu 5.000 Euro. Jedoch liegt die Höhe des Bußgeldes stets im Ermessen der kommunalen Behörden und der Polizei.

    Falls der Personalausweis schon einige Monate abgelaufen ist, fallen üblicherweise zwischen 10 bis 50 Euro als Strafe an. Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweis so schnell wie möglich melden und die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes belegen können, fällt normalerweise kein Bußgeld an. Darüber hinaus dient die Verlustmeldung als wichtiger Schutz für Ihre persönlichen Daten und für Ihre Identität.