In Deutschland besteht Meldepflicht, geregelt nach dem Bundesmeldegesetz. Sind Sie in eine Kommune zugezogen, besteht die Pflicht, dort Ihren neuen Wohnsitz anzumelden.
Das betrifft alle Personen, die innerhalb der Bundesrepublik umziehen, aber auch all jene, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Wer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland reist, um hier einen neuen Wohnsitz zu beziehen, muss sich zudem bei der Ausländerbehörde anmelden.
Wann muss ich meinen Wohnsitz Anmelden?
Wollen Sie länger als sechs Monate an einem neuen Wohnort verweilen, sind Sie verpflichtet, sich dort anzumelden. Versäumen Sie die Anmeldefrist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen unter Umständen ein Bußgeld zahlen. Das Gesetz sieht vor, dass bis zu 1.000 Euro verhängt werden können. Sie sollten sich also unverzüglich mit Ihrem Bürgeramt in Verbindung setzen, wenn sie neu zugezogen sind. Bedenken Sie dabei auch, dass kurzfristige Terminvergaben nicht immer möglich sind.
Personen, die über mehrere Wohnsitze verfügen, müssen Ihren Zuzug ebenfalls bei der Kommune melden. Dabei ist es erforderlich, alle Wohnungen im Bundesgebiet aufzulisten, für die eine Anmeldung besteht. Anhand dieser Auflistung stellen die Mitarbeitenden des Bürgeramtes fest, welches die Hauptwohnung ist und bei welchen Adressen es sich um Nebenwohnungen handelt. Gegebenenfalls wird ein Statuswechsel vorgenommen.
Ziehen Sie innerhalb der Kommune um, unterliegen Sie der Verpflichtung sich beim Bürgeramt umzumelden. Auch dieser Vorgang ist gesetzlich vorgeschrieben. Ziehen Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zu, ist eine Abmeldung bei Ihrer zuvor zuständigen Kommune nicht verpflichtend. Die neue Wohnortgemeinde informiert auf elektronischem Wege über den Zuzug. Die Gemeinde, in der Sie zuvor ansässig waren, löscht Ihre Daten daraufhin aus ihrem Melderegister. Sollten Sie Ihren Wohnsitz jedoch ins Ausland verlagern oder künftig über keine Wohnung in Deutschland verfügen, ist eine Abmeldung erforderlich, damit Ihre Daten aus dem Melderegister gelöscht werden können.
Bei der Anmeldung in einer neuen Stadt oder Gemeinde dürfen Sie Ihre Vierbeiner nicht vergessen, denn dort ist Ihr Hund nach dem Umzug steuerpflichtig. Bei Ihrem ohnehin fälligen Besuch im Bürgerbüro lässt sich diese unvermeidliche Prozedur der Steueranmeldung gleich mit erledigen. Auch dabei gelten Fristen, die von Kommune zu Kommune variieren können.
Wieviel kostet das Ummelden?
Bei den meisten Ämtern ist die Ummeldung Ihres Wohnsitzes kostenlos. Wichtig hierbei ist das Sie die Frist einhalten. Es gibt jedoch einige Ämter die noch eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Am besten Informieren Sie sich vorab über die Internetseite des jeweiligen Amtes. Da werden alle Informationen bereitgestellt, unter anderem auch welche Unterlagen Sie benötigen.
Wie lange habe ich Zeit mich Um- oder Anzumelden?
Die An- beziehungsweise Ummeldung hat binnen zwei Wochen nach erfolgtem Umzug zu erfolgen. Überschreiten Sie diese Frist, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Zwei-Wochen-Frist folgt einer bundeseinheitlichen Regelung.
An- oder ummelden können Sie sich nur, wenn der Umzug bereits erfolgt ist. Die Frist beginnt mit dem Datum Ihres Mietvertrages.
Eine Ummeldung ist erst nach erfolgtem Umzug möglich. Werden Sie schon vor dem eigentlichen Umzug beim Bürgerbüro vorstellig, müssen die Mitarbeitenden leider passen. Die Kommunen wollen mit dieser Verfahrensweise verhindern, dass Ummeldungen verfrüht erfolgen und unter Umständen wieder rückgängig gemacht werden. Das hätte einen erhöhten Arbeitsaufwand zur Folge. Auch Scheinanmeldungen, unter Umständen verbunden mit Steuervergehen oder Sozialbetrug, versuchen die Verwaltungen auf diese Weise zu erschweren.
Ein Umzug ist mit jeder Menge Arbeit verbunden. Sie schaffen es nicht, persönlich beim Bürgeramt vorstellig zu werden? Kein Problem! Sie können auch einen mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteten Vertreter zur Behörde schicken. Die meisten Städte und Gemeinden erheben für die Ummeldung keine Gebühren. Alle für die Ummeldung erforderlichen Dokumente sollten Sie bereithalten, um zusätzliche Wege zu vermeiden. Benötigt werden in der Regel die Ausweise aller umzumeldenden Personen und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Zieht ein minderjähriges Kind um, ist dafür eine Einverständniserklärung seiner Sorgeberechtigten erforderlich.
Unterschied zwischen Anmelden und Ummelden
- Wohnsitz ummelden: Sie ziehen in die selbe Stadt um und Ihr das selbe Bürgeramt wie zuvor ist für Sie zuständig.
- Wohnsitz anmelden: Sie ziehen in eine andere Gemeinde oder Stadt um und ein neues Bürgeramt ist für Sie zuständig.