Zum Inhalt springen
Startseite » Führungszeugnis

Führungszeugnis

    Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis, auch bekannt als „polizeiliches Führungszeugnis“ ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über das Vorstrafenregister einer Person gibt und wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Führungszeugnis benötigen Sie zur Vorlage bei Arbeitgebern und Behörden.

    Es bescheinigt, dass Sie nicht vorbestraft sind. Eintragungen erfolgen unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

    Zwar erfolgt in den meisten Fällen nach einer gewissen Zeit eine Löschung der Daten, dennoch sind Eintragungen unter Umständen für den weiteren beruflichen Werdegang hinderlich, sodass man sich vor einer Straftat über die Konsequenzen im Klaren sein sollte.

    Was steht im Führungszeugnis?

    Das Führungszeugnis enthält Angaben über die im Bundeszentralregister eingetragenen strafrechtlichen Verurteilungen einer Person. Dazu gehören insbesondere Verurteilungen wegen Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Auch Geld- oder Freiheitsstrafen von mindestens 90 Tagessätzen sind aufgeführt.

    Es kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten möchten oder bei der Beantragung einer Approbation als Rechtsanwalt, Arzt oder Apotheker.

    Auch bei der Beantragung des Führerscheins oder beim Eintritt in bestimmte Vereine oder Organisationen kann ein Führungszeugnis verlangt werden.

    Wichtig zu beachten ist, dass ein Führungszeugnis nicht automatisch ausgestellt wird, sondern nur auf Antrag. Die Beantragung erfolgt in der Regel beim örtlichen Bürgeramt oder bei einer deutschen Auslandsvertretung. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Tage bis Wochen.

    Insgesamt ist das ein wichtiges Instrument, um die Vertrauenswürdigkeit einer Person zu überprüfen, dass bestimmte Positionen und Berufe nur mit Personen ohne Vorstrafen besetzt werden.

    Warum wird ein Führungszeugnis benötigt?

    Ein Führungszeugnis ist in vielen Situationen erforderlich, um sicherzustellen, dass eine Person keine Vorstrafen hat. Es dient als Beweis dafür, dass eine Person vertrauenswürdig ist und keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Hier sind einige der wichtigsten Gründe, warum es erforderlich ist:

    • Arbeitsplatz: Viele Arbeitgeber verlangen von Bewerbern ein aktuelles Führungszeugnis. Dies gilt insbesondere für Jobs mit engem Kontakt zu Kunden oder sensiblen Informationen, wie z. B. im Bankwesen, im Gesundheitswesen oder im öffentlichen Dienst.
    • Zulassungen: Um bestimmte Berufe ausüben zu können, benötigen Sie eine behördliche Zulassung. Beispielsweise müssen Rechtsanwälte, Ärzte oder Apotheker nachweisen, dass sie keine Vorstrafen haben, um zugelassen zu werden.
    • Ehrenamt: Auch für ehrenamtliche Tätigkeiten zum Schutz von Kindern oder anderen gefährdeten Personen wird es häufig verlangt.
    • Aufnahme in Vereine oder Organisationen: Für die Aufnahme in bestimmte Vereine oder Organisationen wird oft ein Führungszeugnis verlangt, um sicherzustellen, dass niemand mit Vorstrafen aufgenommen wird.
    • Beantragung eines Führerscheins oder Waffenscheins: Um einen Führerschein oder einen Waffenschein zu beantragen, muss man nachweisen, dass man nicht vorbestraft ist.

    Insgesamt dient das dazu, Sicherheit in verschiedenen Lebensbereichen zu geben und sicherzustellen, dass bestimmte Positionen und Berufe nur von vertrauenswürdigen Personen ausgeübt werden. Es hilft der Gesellschaft insgesamt, sicherer und vertrauensvoller zu werden.

    Wie beantragt man ein Führungszeugnis?

    Ein Führungszeugnis kann in Deutschland online oder schriftlich beantragt werden. Hier sind die Schritte, die erforderlich sind, um ein Führungszeugnis zu beantragen:

    1. Online-Beantragen: Der einfachste Weg, ein Führungszeugnis zu beantragen, ist online. Dazu müssen Sie sich zunächst auf der Website des Bundesamtes für Justiz registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Nach der Registrierung kann der Antrag auf ein Führungszeugnis online gestellt werden. Die Gebühren können online bezahlt werden und das Führungszeugnis wird per Post zugestellt. Hierzu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die Ausweis App und ein entsprechendes Lesegerät was im Handel erhältlich ist.
    2. Schriftlicher Antrag: Wer kein Benutzerkonto beim Bundesamt für Justiz hat oder aus anderen Gründen lieber einen schriftlichen Antrag stellen möchte, kann dies auch tun. Dazu muss ein Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Antragsformular kann online heruntergeladen oder beim zuständigen Melde- oder Bürgeramt abgeholt werden. Der Antrag ist dann postalisch an das Bundesamt für Justiz in Bonn zu richten. Die Gebühren können als persönlicher Scheck beigefügt oder online bezahlt werden.
    3. Bearbeitungszeit: Sie erhalten in der Regel innerhalb von 7-10 Tagen Ihr Führungszeugnis per Post. Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben kann es ca. 20 Tage dauern da es in einer externen Stelle erstellt wird.

    Wieviel kostet ein Führungszeugnis?

    Die Kosten können je nach Art und Zweck variieren. In der Regel sind die Kosten jedoch relativ gering und stellen kein großes finanzielles Hindernis dar. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Kosten zusammengefasst:

    • Kosten für ein einfaches Führungszeugnis: Die Kosten auf Antrag von Privatpersonen 13 Euro. Für öffentliche Stellen, wie Behörden oder Arbeitgeber, ist das kostenlos.
    • Kosten erweitertes Führungszeugnis: Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur in bestimmten Fällen ausgestellt, beispielsweise wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt kommen. Die Kosten dafür betragen in der Regel 30 Euro.
    • Express-Bearbeitungsgebühr: Wird das Führungszeugnis besonders schnell benötigt, kann eine Express-Bearbeitung beantragt werden. Die Kosten dafür liegen bei rund 80 Euro.
    • Kosten bei Bewerbung im Ausland: Wenn Sie im Ausland leben und ein Führungszeugnis benötigen, können die Kosten höher sein. Die genauen Kosten sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu erfragen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten in einigen Fällen von Arbeitgebern oder Behörden übernommen werden. Es lohnt sich daher, vor der Beantragung zu prüfen, ob die Kosten übernommen werden können.

    Die Kosten jedoch relativ gering und sollten kein großes finanzielles Hindernis darstellen.

    Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

    Grundsätzlich gibt es zwei Arten, das einfache und das erweiterte Führungszeugnis. Beide dienen der Information über mögliche strafrechtliche Verurteilungen einer Person. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen den beiden Typen erläutert:

    Einfaches Führungszeugnis: Das Einfache Führungszeugnis gibt Auskunft über alle rechtskräftigen Verurteilungen, die im Bundeszentralregister gespeichert sind. Darunter fallen beispielsweise Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, wenn diese nicht zur Bewährung ausgesetzt sind. Das wird in der Regel für private Zwecke benötigt, etwa für die Bewerbung um eine Wohnung oder den Beitritt zu einem Verein.

    Erweitertes Führungszeugnis: Das erweiterte Führungszeugnis bietet einen umfassenderen Überblick über das Vorstrafenregister einer Person. Es ist in bestimmten Berufen oder Tätigkeiten erforderlich, in denen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Klienten oder Patienten besteht. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitsbereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Pflege, im öffentlichen Dienst oder im Verkehrswesen.

    Das Erweiterte Führungszeugnis gibt Auskunft über alle rechtskräftigen Verurteilungen, die im Bundeszentralregister gespeichert sind, unabhängig von der Schwere oder Art der Strafe. Auch sind hier einige Vorstrafen und Strafverfahren aufgeführt, die nicht im einfachen Führungszeugnis auftauchen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass es nur Verurteilungsinformationen enthält, die im Bundeszentralregister gespeichert sind. Es gibt aber auch Delikte, die nicht im Bundeszentralregister stehen, wie zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten. Diese werden nicht in einem Führungszeugnis aufgeführt. Insgesamt dienen beide Arten von Strafregistern dazu, Vertrauen und Sicherheit in unterschiedlichen Bereichen zu schaffen.

    Wie lange ist das Führungszeugnis gültig?

    Das Führungszeugnis hat grundsätzlich kein Verfallsdatum. Auch vor dem 18. Februar 2019 ausgestellte Zeugnisse behalten ihre Gültigkeit.

    Ab diesem Datum erhielt das Dokument eine neue Form, die den geänderten Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit Rechnung trug. Ob ein älteres verwendet werden kann, hängt immer vom Anlass ab.

    In der Regel steht bei der Anforderung, wie alt das Führungszeugnis maximal sein darf. Bei alten Führungszeugnissen ist die Aussagekraft eingeschränkt, da seit der Ausstellung neue Straftaten hinzugekommen sein können.

    Die meisten Menschen benötigen es nur gelegentlich und zu besonderen Anlässen. Die Gebühren sind mit 13 Euro günstig und die Beantragung kann bei der Gemeindeverwaltung vor Ort oder über das Internet erfolgen.

    Aufgrund der geringen Kosten und des kleinen Aufwands empfiehlt es sich, das Führungszeugnis zeitnah zu beantragen, um Probleme mit zukünftigen Arbeitgebern und Ämtern zu vermeiden.

    Generell gilt also, dass ein Führungszeugnis für immer gültig ist, aber in einigen Fällen eine aktuelle Version verlangt werden kann, die nicht älter als drei Monate ist.

    Kann man einen Eintrag im Führungszeugnis löschen lassen?

    Entscheidet der Richter über eine Verurteilung (auch auf Bewährung) oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis, gelangt diese in das Bundeszentralregister. Dort finden sich auch Eintragungen über Schuldunfähigkeit und Verfügungen von Verwaltungsbehörden.

    Ab einer bestimmten Schwere erfolgt ein Eintrag in das Führungszeugnis. Als Betroffener können Sie den Eintrag nicht löschen lassen, dies geschieht automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist (siehe unten).

    Die einzige Möglichkeit findet sich in Paragraf 39 des Bundeszentralregistergesetzes. Dort ist geregelt, dass Eintragungen im Bundeszentralregister auf Antrag oder von Amts wegen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden.

    Diese Möglichkeiten sind jedoch begrenzt. Sie müssen ausführlich begründen, dass die Aufnahme aufgrund Ihrer persönlichen Lebensumstände eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Da das Führungszeugnis ein Dokument ist, auf das sich Behörden und Arbeitgeber verlassen müssen, sind die Chancen, dass ein Eintrag nicht erfolgt, gering.

    Wann werden Einträge im Führungszeugnis gelöscht?

    Wann wird ein Eintrag gelöscht?

    Ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt bei Freiheitsstrafen oder Geldstrafen ab 90 Tagessätzen. Diese Grenze gilt jedoch nur für die erste Vorstrafe, bei einer erneuten Verurteilung kann auch bei geringeren Strafen ein Vermerk erfolgen.

    Die Löschung erfolgt automatisch nach einer gewissen Zeit, wobei es bestimmte Fristen gibt. Damit Sie irgendwann wieder ein Leben ohne Vorstrafen führen können, werden Einträge in der Regel nach fünf Jahren gelöscht.

    Geringere Strafen und Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe geahndet wurden, werden bereits nach drei Jahren gelöscht.
    Bei einer Sexualstraftat, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geführt hat, erfolgt die Löschung erst nach zehn Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verurteilung nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht erfolgte.

    Die genannten Fristen gelten für das Führungszeugnis. Eintragungen im Bundeszentralregister bleiben zum Teil länger bestehen, was für Sie aber unerheblich ist, da ein Arbeitgeber diese nicht einsehen darf.