In Deutschland ist der eigene Name nicht frei wählbar. Denn aufgrund der sogenannten Namenskontinuität lässt sich anhand des Nachnamens unsere Geschichte und unsere Abstammung ablesen. Der Nachname wird durch alle Generationen hindurch an die Kinder vererbt und verbindet uns mit der langen Reihe unserer Ahnen.
Unser Vorname wurde von den Eltern oder anderen uns nahestehenden Menschen meist in liebevoller Weise gewählt und soll uns durch das Leben begleiten.
Daher ist der eigene Name ein sehr wichtiger Teil unserer Identität. Nicht ohne Grund fragen wir einen Menschen, den wir neu kennen lernen, zuerst nach seinem Namen.
Bei einer Heirat kann man sich entscheiden, in Zukunft den Nachnamen des Ehepartners zu tragen. Sollte es zu einer Scheidung kommen, ist es möglich, wieder seinen Geburtsnamen anzunehmen.
Jede andere Namensänderung verletzt den in Deutschland geltenden Grundsatz der Namenskontinuität und braucht daher einen triftigen Grund. „Gefällt mir nicht“ reicht nicht aus, um den eigenen Namen zu ändern.
In diesem Artikel geben wir Ihnen eine Übersicht über die möglichen Gründe für eine Namensänderung, erklären, wie Sie vorgehen müssen und wie viel der Antrag auf Namensänderung kostet.
Welche Gründe gibt es für den Wunsch nach einer Namensänderung?
1. Hochzeit oder Scheidung
Diese wichtigen Lebensereignisse sind oft der Anlass für eine Änderung des Nachnamens. Eheleute mit der deutschen Staatsbürgerschaft können einen der beiden Nachnamen zum Familiennamen bestimmen, jeweils ihren Nachnamen behalten oder einen Doppelnamen annehmen. Bei einer Scheidung kann man den Nachnamen seines Ex-Partners wieder ablegen. Zuständig ist in beiden Fällen das Standesamt.
2. Häufig vorkommende Namen
Auch wenn es aufgrund des Namens immer wieder zu Verwechslungen am Arbeitsplatz oder im Privatleben kommt, kann das eine Namensänderung rechtfertigen. Ob dem Änderungswunsch in einem solchen Fall entsprochen wird, liegt im Ermessensspielraum des zuständigen Sachbearbeiters des örtlichen Bürgeramtes.
3. Unangenehme Namen
Wenn der Name eines Menschen immer wieder Anlass für bösartige Witze auf Kosten des Namensträgers bietet, kann er geändert werden. In den meisten Fällen ist das sehr einfach und unkompliziert möglich. Auch geschichtsträchtige Vornamen wie „Adolf“ oder „Osama“ können durch einen neuen Vornamen ersetzt oder aus Ihren Papieren gestrichen werden. Erkundigen Sie sich bei einem Bürgeramt in Ihrer Nähe.
4. Schreibweise ändern lassen
Sehr viele Anträge auf Namensänderung werden aufgrund der Schreibweise gestellt. Wenn Frau Fass in Zukunft lieber Faß heißen möchte, kann sie bei ihrem Bürgeramt einen Antrag stellen.
5. Inter- und Transsexualität
Der Weg zu einem neuen Vornamen führt über einen Antrag auf Personenstandsänderung bei Gericht. Als intersexueller Mensch können Sie seit 2019 mit einem entsprechenden ärztlichen Attest beim Standesamt Ihren Vornamen und Ihre Geschlechtszugehörigkeit ändern lassen (§ 45b PStG)
Was kostet ein öffentlich-rechtlicher Namenswechsel?
Die Höhe der Kosten richtet sich immer nach der Länge des Verfahrens und dem damit verbundenen Aufwand. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei einem Bürgeramt in Ihrer Nähe. Der Gesetzgeber hat allerdings eine bundesweite Höchstsumme von 1.022 Euro für die Änderung des Nachnamens und ein Maximum von 255 Euro für die Änderung des Vornamens festgelegt.
Auch im Falle einer Ablehnung werden Sie leider zur Kasse gebeten. In der Regel werden Ihnen zwischen 10 und 50 Prozent der Verwaltungsgebühr auferlegt.
Wann ist für die Namensänderung das Standesamt zuständig?
Zivilrechtliche Namensänderungen aufgrund einer Heirat oder Scheidung, sowie die Namenswahl für Ihre Kinder bearbeitet das Standesamt. In fast allen anderen ist das Bürgeramt zuständig.
Hochzeit: Wie kann ich meinen Namen ändern?
Für Namensänderungen aufgrund einer Hochzeit ist das Standesamt zuständig, in dem die Hochzeit stattgefunden hat. Sie können aber auch zum Standesamt an Ihrem Wohnort gehen. Die Sachbearbeiter dort leiten eine entsprechende Erklärung an das zuständige Standesamt weiter.
Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie persönlich beim Standesamt erscheinen und eine beglaubigte Namenserklärung abgeben.
Einen Antrag auf Namensänderung bei Eheschließung kann man frühestens 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin stellen. Am besten besprechen Sie die gewünschte Namensänderung bereits bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Dann erhalten Sie am Hochzeitstag die Heiratsurkunde mit dem Vermerk über die Namensänderung und können zeitnah Ihre Papiere ändern lassen.
Ihre Hochzeitsreise können Sie aber trotzdem noch mit dem alten Personalausweis oder Reisepass antreten, sofern die Dokumente noch nicht abgelaufen sind. Denn Ihre Papiere werden aufgrund einer Trauung nicht ungültig. Sie sollten sich aber nach der Reise zeitnah einen Pass mit Ihrem neuen Namen ausstellen lassen.
Für die Beantragung einer Namensänderung nach einer Heirat gibt es keine Frist. Somit kann man sich mit der Entscheidung Zeit lassen und auch noch Jahre nach der Hochzeit den Namen des Anderen annehmen. Je nach Standesamt kostet der Antrag zwischen 10 und 50 Euro.
Scheidung: Zurück zum Geburtsnamen
Nach einer Scheidung können Sie den Ehenamen fortführen oder zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren. Das ist allerdings erst möglich, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Das bedeutet, dass keiner der Ehegatten die Scheidung anfechtet. Damit die Scheidung rechtskräftig wird, fügt das zuständige Gericht auf dem Scheidungsbeschluss einen sogenannten Rechtskraftvermerk hinzu.
Mit diesem Beschluss können Sie anschließend beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz die Namensänderung nach der Scheidung beantragen.
Namenswahl für die Kinder
Der von Ihnen bei der Heirat gewählte Familienname gilt in der Regel auch automatisch für Ihre gemeinsamen Kinder. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Als Erwachsener können Sie einen Doppelnamen tragen, für ihre Kinder müssen Sie sich aber beim Standesamt für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der festgelegte Geburtsname ist für alle Kinder gleich.
Unverheiratete Paare, die gemeinsam das Sorgerecht haben, müssen ebenfalls einen Nachnamen für ihre Kinder wählen.
Der gewählte Familienname für die Kinder kann innerhalb einer dreimonatigen Frist nach Abgabe der Erklärung beim Standesamt noch geändert werden.
Wenn der Nachname für das Kind später geändert werden soll, geht das nur noch aus einem wichtigen Grund mit einem Antrag als öffentlich-rechtliche Namensänderung beim Bürgeramt in Ihrem Wohnort.
Mit dem Beschluss des BGH vom 25. Januar 2023 hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass Kinder in bestimmten Fällen ihren Nachnamen ändern können, wenn der erziehungsberechtigte Elternteil erneut heiratet.
Wenn beispielsweise die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und nach der Heirat den Nachnamen ihres neuen Mannes annimmt, können die Kinder jetzt ebenfalls ihren Nachnamen entsprechend ändern.
Fazit
In vielen Fällen ist die Änderung des Namens im Reisepass oder im Personalausweis ein unkomplizierter behördlicher Vorgang. Doch selbst wenn der Weg zum Wunschnamen nur über gerichtliche Gutachten zu erreichen ist, lohnt sich der Aufwand. Ihre Freude wird sicher groß sein, sobald Sie ganz offiziell Ihr Klingelschild austauschen können.
Tipp:
Vergessen Sie nach der Annahme eines neuen Namens nicht, rechtzeitig behördliche Dokumente wie den Personalausweis ändern zu lassen. Die Zulassungsbescheinigung des Autos muss ebenfalls geändert werden.
In unserem heutigen Leben sind unsere Daten bei vielen Stellen wie Banken, Versicherungen, Telefonanbietern und anderen Dienstleistern erfasst. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, sollten Sie sich rechtzeitig eine Checkliste erstellen.
Auch Geschäftspartner, Kollegen und Bekannte freuen sich sicherlich über einen netten Hinweis zur Namensänderung.